Datenlöschung nach Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann enden, ohne dass es zu einer Anklage oder Verurteilung kommt. Dennoch bleiben häufig personenbezogene Daten gespeichert – von erkennungsdienstlichen Unterlagen über Akten bis hin zu Registereinträgen. Der Beitrag zeigt, welche Datenspeicherungen rechtlich zulässig sind, wo Löschungs- oder Vernichtungsansprüche bestehen können und welche Rolle die fortschreitende Digitalisierung der Strafjustiz künftig spielen wird.
