Anfechtungsfrist und Beschlussersetzungsklage nach § 45 WEG: Was Sie wissen müssen
Die Anfechtungsfrist nach § 45 WEG beträgt einen Monat ab Beschlussfassung. Sie ermöglicht die schnelle Klärung der Rechtsgültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine fristgerechte Zustellung der Klageschrift ist entscheidend, wobei die Klage innerhalb der Frist bei Gericht eingehen muss. Unverschuldete Fristversäumnisse können durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behoben werden. Bei der Beschlussersetzungsklage wird der verkündete Beschluss angefochten und durch das Gericht ersetz
