Das Recht des Mieters auf Einsicht in Nebenkostenabrechnung Belege und wie Sie uns kontaktieren können
Mieter dürfen Einsicht in die Original-Belege der Nebenkosten- und Heizrechnung nehmen. Ist der Sitz der Hausverwaltung nicht in der Gemeinde, in der auch die Wohnung liegt, kann der Mieter in der Regel die Übersendung von Kopien Belege kostenfrei verlangen.
