Wohnungsgröße als Mangel: Wann der Mieter aus wichtigem Grund kündigen kann und Mietminderungen möglich sind
Der Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte der Wohnflächengestaltung im Mietvertrag. Dabei wird erläutert, dass die Angabe der Wohnfläche als Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen ist. Bei einer erheblichen Flächenabweichung von mehr als 10% kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen. Die Berechnung der Mietfläche unterliegt der Vereinbarung der Parteien, und bei erheblicher Flächenabweichung besteht das Recht zur fristlosen Kündigung.
